UMSICHTEN - Berliner Newsletter zur Prävention von Kinder- und Jugenddelinquenz
Stiftung SPI, Clearingstelle - Netzwerke zur Prävention von Kinder- und Jugenddelinquenz

 

Herzlich willkommen zur 48. Ausgabe der UMSICHTEN!

Neues aus

… der Justiz

(Kooperationsvereinbarung zum Integrationsmanagement für Gefangene)

… anderen Bereichen

(Richtlinien für staatliche Anerkennung von Drogenhilfeeinrichtungen um zehn Jahre verlängert / Neugründung Arbeitsstelle Nationales Zentrum für Kriminalprävention (NZK) / Verhandlungen über den Vorschlag für eine EU-Richtlinie über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für verdächtige oder beschuldigte Kinder)

Publikationen und Dokumentationen

(Dokumentation: Geteiltes Leid, doppelte Freude – Kooperation von Sozialarbeit und Polizei / Infoblatt Nr. 67 „Die Einbeziehung von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in Hilfekonferenzen der Jugendhilfe“ / Dokumentarfilm: Gangsterläufer)

Veranstaltungen und Termine

(Fortbildung: Kooperation und Kommunikation im Jugendstrafverfahren Chancen und Grenzen / Fortbildung: Geschlechter- reflektierte Prävention von Gewalt-Handeln „Alles Zickenkrieg und Machogehabe?“ / Neues Weiterbildungsangebot der ASH zum Thema „Soziale Arbeit und Kriminologie“ / Bundesweite Fachtagung „Jugendschutz geht zur Schule!“ in Berlin)

Redaktionsschluss

nach oben

 

Herzlich willkommen zur 48. Ausgabe der UMSICHTEN!

Liebe Leserinnen und Leser der UMSICHTEN,

das Team der Clearingstelle wünscht allen Lesern/-innen schöne Ferien und den Daheimgebliebenen ebenfalls einen entspannten Sommer. Diese Ausgabe informiert unter anderem über Neuigkeiten in der Präventionslandschaft seitens der Politik und über interessante Veranstaltungen im Herbst. Wie immer freuen wir uns auch über Ihre Hinweise für kommende Ausgaben der UMSICHTEN.

Katharina Wengenroth
Redaktion UMSICHTEN

 

Neues aus

… der Justiz

Kooperationsvereinbarung zum Integrationsmanagement für Gefangene

Am 21.07.2015 unterzeichneten der Justizsenator Thomas Heilmann und die Vorsitzende der Geschäftsführung der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit Jutta Cordt den Kooperationsvertrag „Integrationsmanagement für Gefangene und Haftentlassene des Berliner Justizvollzugs“. Durch die Kooperation sollen für die jungen Gefangenen die Chancen für die Wiedereingliederung ins Erwerbsleben erhöht und damit die Gefahr eines Rückfalls in die Straffälligkeit durch eine berufliche Perspektive minimiert werden. Als wichtige Partner/innen werden hierbei die Resozialisierungsberater/innen der Arbeitsagentur hervorgehoben, von welchen zurzeit fünf in den Berliner Justizvollzugsanstalten arbeiten. Ihre Aufgabe ist es mit den jungen Gefangenen bereits im geschlossenen Vollzug und in der Vollzugslockerung an deren beruflichen Perspektiven zu arbeiten. Ein weiteres Ziel des Kooperationsvertrages ist die Etablierung eines professionellen Netzwerkes mit eigenen Standards. Zudem soll jede Justizvollzugsanstalt feste Ansprechpartner/innen benennen, die mit den Resozialisierungsberater/innen der Arbeitsagentur zusammenarbeiten.

Pressemitteilung

… anderen Bereichen

 Richtlinien für staatliche Anerkennung von Drogenhilfeeinrichtungen um zehn Jahre verlängert

Die Senatskanzlei gab am 11.08.2015 die Verlängerung der Verwaltungsvorschriften staatlich anerkannter Drogenhilfeeinrichtungen in Berlin bekannt. Laut Mario Czaja, Senator für Gesundheit und Soziales, haben sich die im Fachkräftejargon als „Berliner Linie“ bezeichneten Vorschriften in den letzten 10 Jahren ihres Bestehens bewährt. Die Vorschriften regeln die staatliche Anerkennung von Einrichtungen der Drogenhilfe, um Drogenabhängige nach der Maßgabe „Therapie statt Strafe“ zu behandeln. Diese Vorschrift des Betäubungsmittelgesetzes trägt dem Grundgedanken Rechnung, dass straffällige Drogenabhängige eher einer Therapie als einer Haftstrafe bedürfen. Damit können Drogenabhängige unter anderem eine Zurückstellung ihrer Haftstrafen erhalten, wenn sie sich einer Therapiebehandlung oder einer geregelten Substitutionsbehandlung unterziehen.

Darüber hinaus hat der Senat mit gleicher Geltungsdauer auch jene Verwaltungsvorschriften erneut erlassen, die Regelungen für Mitarbeiter/innen anerkannter Drogenberatungsstellen enthalten, damit diese von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen können, wie es die Strafprozessordnung vorsieht.

Pressemitteilung

Neugründung Arbeitsstelle Nationales Zentrum für Kriminalprävention (NZK)

Der letzte Zukunftsdialog der Bundeskanzlerin hat unter anderem den Grundstein für die Schaffung eines Nationalen Zentrums für Kriminalprävention (NZK) gelegt. Kriminalprävention ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und stellt einen wichtigen Aufgabenbereich von Politik, Polizei, nichtstaatlichen Stellen, Wirtschaft, Medien und Zivilbevölkerung dar. Das NZK soll dazu ergänzend und länderübergreifend die wissenschaftliche Expertise leisten. Die Zielsetzungen liegen in der Integration vorhandener Ressourcen, der Aufbereitung wissenschaftlicher Erkenntnisse, um sie leichter in die Praxis überführen zu können und es sollen Begleitforschungen von Praxisprojekten und –programmen durchgeführt werden. Zur Beratung wurde bereits eine multiprofessionelle Steuerungsgruppe ins Leben gerufen. Das NZK untersteht zunächst dem Bundesministerium des Innern, ist organisatorisch bei der Stiftung Deutsches Forum Kriminalprävention (DFK) in Bonn angesiedelt und wird eng mit der Kriminologischen Zentralstelle (KrimZ) zusammenarbeiten. Das DFK sucht zur Neugründung noch zwei wissenschaftliche Mitarbeiter/innen, das Bewerbungsverfahren läuft bis Ende August.

weitere Informationen

Stellenausschreibung

Verhandlungen über den Vorschlag für eine EU-Richtlinie über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für verdächtige oder beschuldigte Kinder

Derzeit werden in Brüssel Verhandlungen über eine neue EU-Richtlinie geführt, um einen europaweiten Standard in Jugendstrafverfahren zu erzielen, anschließend ist die Richtlinie verpflichtend in nationales Recht umzusetzen. Das Ziel der neuen Richtlinie ist Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren, die Verdächtige oder Beschuldigte in einem Strafverfahren sind, Mindestrechte zu ihrem Schutz zu garantieren. Daher haben Kommission, Rat und Parlament Entwürfe vorgelegt, wie diese Standards ausgestaltet seien sollen. Die Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V. (DVJJ) warnt jedoch davor, dass die neuen Regelungen auch Probleme für das Kindeswohl bergen und teilweise in Widerspruch zu kriminologischen Erkenntnissen stehen. Aus diesem Grund hat die DVJJ eine Resolution veröffentlicht. Als problematisch werden z. B. die Mindestgarantien im Anwendungsbereich gesehen, die entsprechend des parlamentarischen Vorschlags nicht nur für Strafverfahren, sondern zukünftig für alle (gerichtlichen) Verfahren, die aus Anlass einer (Straf-)Tat erfolgen oder restriktive Maßnahmen für Kinder zum Gegenstand haben, also auch Ordnungswidrigkeitenverfahren und ggf. sogar familiengerichtliche Verfahren, gelten sollen. Ferner werden die vorgeschlagenen Regelungen zur individuellen Begutachtung des beschuldigten Kindes/Jugendlichen und zur audio-visuellen Aufzeichnung seiner Befragungen kritisch gesehen. Diese Regelungen sehen vor, dass die aufgezeichneten Aussagen des beschuldigten Kindes/Jugendlichen unabwendbar zu Beginn gemacht werden müssen. Anschließend erst, wenn das Ergebnis einer bestimmten Vorgabe erfüllenden individuellen Begutachtung vorliegt, wird gegebenenfalls Anklage erhoben. In den nicht seltenen Fällen, in denen sich erst im Laufe des Verfahrens klärt, ob es zur Anklagerhebung kommt oder nicht, müsste gesetzlich sichergestellt werden, dass eine – möglicherweise belastende und letztlich nicht erforderliche – Begutachtung sehr früh erfolgt, um dem Beschleunigungsgrundsatz gerecht zu werden.

Die zu verhandelnden Vorschläge von Kommission, Rat und Parlament und die Resolution finden Sie hier.

nach oben

 

Publikationen und Dokumentationen

DVJJ-Dokumentation: Geteiltes Leid, doppelte Freude – Kooperation von Sozialarbeit und Polizei, Tagung vom 24.-26.06.2015

Die Dokumentation der diesjährigen Tagung ist nun online. Es finden sich darin Präsentationen zu den Themen: Auftrag, Rolle, Haltung der Fachkräfte aus Jugendhilfe und Polizei in der Kooperation, sowie Datenschutz in der Kooperation, zu Häusern des Jugendrechts, Strafunmündigkeit, Mehrfach- und Intensivtäter/-innen und Bedingungen zu einer gelingenden Kooperation.
Dokumentation

Infoblatt Nr. 67 „Die Einbeziehung von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in Hilfekonferenzen der Jugendhilfe“

Die Clearingstelle hat ihr Repertoire der Infoblätter auf 67 Stück erweitert. In dem neuen Infoblatt wird erläutert, wie Hilfekonferenzen im Jugendamt gestaltet werden, dies insbesondere im Hinblick auf die beteiligten Fachkräfte. Hinsichtlich miteinbezogener Polizeibeamte/-innen wird erklärt, wie das Legalitätsprinzip hier mit einspielt und, wie mit der Erhebung von (Sozial-)Daten umzugehen ist. Das Infoblatt beinhaltet ein Schema auf dem die Verfahrensabläufe einer Hilfekonferenz abgebildet sind, um eine Erleichterung für die Umsetzung in die Praxis zu bieten.

Infoblatt 67

Übersicht aller Infoblätter

Dokumentarfilm: Gangsterläufer

Auf der Internetseite der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) kann seit Mai 2015 der Dokumentarfilm „Gangsterläufer“ (2012) vom Regisseur Christian Stahl kostenlos angeschaut werden. Der Film porträtiert eindrucksvoll das Leben des Yehya E. und dessen Familie. Christian Stahl lernte den Intensivstraftäter Yehya im Jahr 2005 in Berlin Neukölln kennen und begann dessen Leben 10 Jahre lang zu begleiten. Resultat ist der Film, der bereits im deutschen Fernsehen und einigen Kinos zu sehen war, sowie das im Jahr 2014 im Hoffman und Campe Verlag erschienene Buch „In den Gangs von Neukölln – Das Leben des Yehya E.“. Die Lizenzausgabe kann für 4,50 € zzgl. Versandkosten bei der bpb bestellt werden. Des Weiteren bietet die bpb auf der Seite zum Film weiterführende Informationen zum Thema Jugendkriminalität an.

Film und Informationen

Buchbestellung

nach oben

 

Veranstaltungen und Termine

Fortbildung: Kooperation und Kommunikation im Jugendstrafverfahren Chancen und Grenzen vom 28.09.-29.09.2015

Vom 28.09. bis zum 29.09.2015 lädt das Sozialpädagogische Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg (sfbb) pädagogische Fachkräfte, die im Jugendstrafverfahren tätig sind, sowie Jugendbeauftragte der Polizei und Interessierte aus Berlin zur Veranstaltung mit dem Titel „Kooperation und Kommunikation im Jugendstrafverfahren – Chancen und Grenzen“ ein. Der spezifische Auftrag der Jugendhilfe im Strafverfahren führt in der Praxis zu vielfachen Herausforderungen, insbesondere auch im Hinblick auf das Zusammen-wirken der Fachkräfte unter Berücksichtigung von Möglichkeiten, die durch die Sozialraumorientierung der Berliner Jugendämter gegeben sind. Dazu werden fachliche Standards, der sozialpädagogischen Dienste und der Jugendhilfe im Strafverfahren erörtert, die für die Zusammenarbeit der Fachkräfte notwendig sind. Zum anderen wird das Zusammenwirken der Pädagogen/-innen, die im Bereich der ambulanten Maßnahmen nach § 10 JGG, der Bewährungshilfe, der Justizvollzugsanstalten und der Arrestanstalten beleuchtet. Zum gegenseitigen Austausch von Erwartungen, Wünschen oder Anregungen ist darüber hinaus ein Gespräch mit Jugendbeauftragten der Polizei, Mitarbeitern/-innen der regionalen sozialen Dienste und der Justizvollzugsanstalten geplant. Ein weiterer Aspekt der Fortbildung besteht in der Thematisierung des Datenschutzes. Dazu wird in Anwesenheit kompetenter Gesprächspartner/innen auf Fragen zur Weitergabe personenbezogener Informationen sowie zum Umgang mit der Schweigepflicht beim Zusammenwirken von Jugendhilfe und Polizei, Schule und Justiz Bezug genommen.

Der Anmeldeschluss wurde verlängert!

Anmeldung

Fortbildung: Geschlechter- reflektierte Prävention von Gewalt-Handeln „Alles Zickenkrieg und Machogehabe?“ vom 12.10.-13.10.2015

Die Veranstaltung erfolgt in Kooperation mit dem Institut für genderreflektierte Gewaltprävention (ifgg) und findet am SFBB statt.

Fachkräfte der Jugend(sozial)arbeit sind oft mit Gewalt bzw. Gewalt-Handeln bei Jugendlichen konfrontiert. Um die Jugendlichen nicht pauschal anzusprechen gilt es, das pädagogische Handeln in Bezug auf Gewalt geschlechterreflektiert zu gestalten. Verwobenheiten von Gewalt und Geschlecht werden im Seminar aufgearbeitet und mit der eigenen pädagogischen Praxis verglichen. Es werden relevante Ansätze und Perspektiven der Genderforschung vorgestellt, die das eigene Repertoire an Konzepten, Interventionen und Methoden in der gewaltpräventiven Arbeit erweitern.

Anmeldeschluss ist der 24.08.2015.

Anmeldung

Neues Weiterbildungsangebot der ASH zum Thema „Soziale Arbeit und Kriminologie“ am 15.10.2015

Die Alice Salomon Hochschule Berlin (ASH) bietet am 15.10.2015 von 10.00-15.30 Uhr eine Fortbildung zum Thema „Soziale Arbeit und Kriminologie“ an (Kurs-Nr.: 108.15). In einer Mischung aus Vortrag, Erfahrungsaustausch und Gruppenarbeit werden kriminologische Erkenntnisse und deren Relevanz für die Soziale Arbeit erörtert. Zudem werden neuartige Ansätze Sozialer Arbeit im Kontext von Kriminalprävention und Kriminalpolitik vorgestellt. Prof. Dr. Heinz Cornel, der Hochschulleiter der ASH, Jurist, Dipl. Pädagoge und Kriminologe referiert an diesem Tag.
Anmeldeschluss ist der 24.09.2015, die Fortbildungskosten betragen 71,50€.
Information und Anmeldung

Bundesweite Fachtagung „Jugendschutz geht zur Schule!“ am 17.11. 2015 in Berlin

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (BAJ) lädt die Akteure des Jugendschutz und der Schulsozialarbeit zu einer Vernetzungsveranstaltung ein. Anhand ausgewählter Fragen sollen im Rahmen der Veranstaltung aktuelle Entwicklungen der strukturellen Vernetzung im kommunalen Raum, Instrumente der Planung und Steuerung sowie die qualitativen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen einer erfolgreichen Kooperation der beiden Akteure Jugendschutz und Jugend- bzw. Schulsozialarbeit thematisiert werden. In der Jugendhilfe, sowie an Schulen stellt der erzieherische Kinder- und Jugendschutz eine bedeutende Querschnittsaufgabe dar, die die Prävention als Grundprinzip sozialpädagogischen Handelns fokussiert.
Die Fachtagung richtet sich an Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Schule und Jugendhilfe, insbesondere der Arbeitsfelder Jugendschutz, Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Schulsozialarbeit. Eingeladen sind darüber hinaus interessierte Vertreterinnen und Vertreter der Jugendämter, Schulämter, Landesministerien sowie der Wissenschaft und Forschung. Mitveranstalter sind die Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (AJS) Landesstelle NRW e.V. und das Deutsche Rote Kreuz e.V. Eine Anmeldung ist bis 15. September möglich, die Teilnahme kostet 65€ mit Verpflegung.

Tagungsprogramm und Anmeldung

nach oben

 

Redaktionsschluss

Die nächste Ausgabe der UMSICHTEN erscheint im November. Redaktionsschluss ist der 30.10.2015; bitte schicken Sie Ihre Beiträge und Anregungen an unsere E-Mail-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Vielen Dank!

Newsletter abonnieren

Sie wollen regelmäßig unseren Newsletter UMSICHTEN erhalten? Bitte registrieren Sie sich hier mit Ihrer E-Mail-Adresse.